Rechtsprechung
LG Aachen, 06.02.1981 - 3 T 470/80 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1018, 1023
Rechtsgeschäftlich festzulegender Inhalt einer Grunddienstbarkeit
Verfahrensgang
- LG Aachen, 05.02.1981 - 3 T 470/80
- LG Aachen, 06.02.1981 - 3 T 470/80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 06.10.1972 - 1 W 1232/72
Auszug aus LG Aachen, 06.02.1981 - 3 T 470/80
Das Grundbuchamt geht, gestützt auf eine Entscheidung des KG (KG NJW 1973, 1128 = DNotZ 1973, 373 ) von dem Grundsatz aus, daß der Bestimmtheitsgrundsatz "dle hinreichende Kennzeichnung des rechtsgeschäftlich festzulegenden Inhalts des Rechts" verlange, wobei die materielle Bestimmtheit für die Entstehung des Rechts erforderlich und die formelle Bestimmtheit nötig sei, damit der Inhalt des Rechts für jedermann mit der nötigen Klarheit ausdem Grundbuch hervorgeht.Im Unterschied zu der im Urteil des LG Aachen zitierten Entscheidung des LG Hof, nach der der Eigentümer des dienenden Grundstücks den Verlauf des Weges bestimmen 'können sollte, stellt das LG Aachen, soweit ersichtlich, erstmals mit dieser Deutlichkeit fest, daß auch die Möglichkeit besteht, dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks die Wahl der Ausübungsstelle bei einem Wegerecht zu überlassen (allgemein zur Bestimmung der Ausübungsstelle als Frage der Ausübung der Dienstbarkeit vgL KG DNotZ 1973, 373, 374).
- BGH, 21.11.1975 - V ZR 237/73
Anspruch auf Verlegung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Verlangen einer …
Auszug aus LG Aachen, 06.02.1981 - 3 T 470/80
In diesem Fall konnte die Dienstbarkeit mit Rücksicht auf den Verlauf der Strecke notwendigerweise nur an einer bestimmten Stelle ausgeübt werden, so daß die örtliche Festlegung hier zum Inhalt des Rechts gehörte (vgl. BGH, RPfleger 1976, 126 --- DNotZ 1976, 530 ). - OLG Hamm, 11.12.1980 - 15 W 159/80
Eintragung einer in der Ausübung auf eine Teilfläche beschränkten Dienstbarkeit
Auszug aus LG Aachen, 06.02.1981 - 3 T 470/80
Anm. d. Schritt'.: Vgl. auch den in diesem Heft abgedruckten Vorlagebeschluß des OLG Hamm vom 11.12, 1980 - 15 W 159/80).